m. mueller - bild 1
"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"
--- Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---
Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre
somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung...
geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo. Laut
http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html
darf man zwar
Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange
diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der
Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht,
eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dann nur mehr unter folgenden
Bedingungen möglich: Keine kommerzielle Nutzung und Bilder müssen
folgenden Urheberrechtsvermerk unter dem Bild haben:
"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" |