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Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von
uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines
funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner
Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.
Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der
Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als
„Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter
Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die
Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere
Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung,
das Löschen oder die Vernichtung.
Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere
über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen
über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir
Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der
Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in
wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.
Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:
I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und
Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung
I. Informationen über uns als Verantwortliche
Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen
Sinne ist:
Datenschutzbeauftragte/r beim Anbieter/Provider ist:
Siehe untenstehenden Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung mit dem Provider
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben
die Nutzer und Betroffenen das Recht
- auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf
Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die
Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
- auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger
Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
- auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17
DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17
Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach
Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
- auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und
auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch
Art. 20 DSGVO);
- auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht
sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77
DSGVO).
Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen
gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede
Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung,
die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese
Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der
Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.
Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das
Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden
Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit.
f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die
Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.
III. Informationen zur Datenverarbeitung
Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden
gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung
der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und
nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren
gemacht werden.
Serverdaten
Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und
stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns
bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles
werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die
Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer
URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und
Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses,
von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.
Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht
gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.
Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f)
DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität,
Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.
Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine
weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die
Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der
Löschung ausgenommen.
Cookies
a) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies
Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine
Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen
eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden.
Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von
Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse,
verarbeitet.
Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher,
effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres
Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer
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Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern
diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet
werden.
Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung
dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität
unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f)
DSGVO.
Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.
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Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der
Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.
Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen
der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Informationen.
c) Beseitigungsmöglichkeit
Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres
Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits
gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und
Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei
Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres
Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Bei sog.
Flash-Cookies kann die Verarbeitung allerdings nicht über die Einstellungen des
Browsers unterbunden werden. Stattdessen müssen Sie insoweit die Einstellung
Ihres Flash-Players ändern. Auch die hierfür erforderlichen Schritte und
Maßnahmen hängen von Ihrem konkret genutzten Flash-Player ab. Bei Fragen
benutzen Sie daher bitte ebenso die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres
Flash-Players oder wenden sich an den Hersteller bzw. Benutzer-Support.
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dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres
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Name und Ihre Anschrift, an uns übermittelt. Gleichzeitig speichern wir die
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verwiesen. Die dabei erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich für den
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Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3
DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns
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- ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls
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Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet
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Vertragsabwicklung.
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Basiert auf der Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner
Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Version 3.0
zur Kundennummer [74328015]
zwischen
als Auftraggeber
– nachfolgend Auftraggeber –
und
STRATO AG
Pascalstraße 10
10587 Berlin
als Auftragnehmer
- nachfolgend
Auftragnehmer –
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1. Gegenstand
der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der
Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend
Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den
Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO
erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des
Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch,
sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung verweist.
1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht
der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.
2. Art und Zweck der
Verarbeitung
2.1. Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von
Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.
2.2. Zwecke der
Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung im
Bereich Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SaaS) und
IT-Support erforderlichen Zwecke.
3. Art der personenbezogenen
Daten und Kategorien von Betroffenen
3.1. Die Art der verarbeiteten
Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die
Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.
3.2. Die Kategorien von
Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration,
die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.
4.
Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen
4.1. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die
Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher«
im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser
Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
4.2. Die
Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom
Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format
(Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche
Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf
Leistungsänderung behandelt. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer
dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf die vereinbarten Leistungen,
insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung
ergeben. Ist dem Auftragnehmer die Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden. Eine Unzumutbarkeit
liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht
werden, die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers genutzt wird
(Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber
nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
4.3. Die vertraglich vereinbarte
Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum statt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, z.B. über die
Produktbeschreibung der beauftragten Leistung .
4.4. Ist Vertragsbestandteil
die Registrierung von Domains bei Registrierungsstellen, die ihren Sitz in einem
Drittland haben (außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums), ist auch vereinbart, dass der Auftragnehmer personenbezogene
Daten - unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften – an diese
Registrierungsstellen übermittelt.
4.5. Die Parteien vereinbaren außerdem,
dass der Auftragnehmer berechtigt ist, personenbezogene Daten - unter Beachtung
der zwingend anwendbaren Vorschriften zur Leistungserbringung in einem Drittland
zu übermitteln. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Auftragsgegenstand der
Dienst eines Drittanbieters ist, der diesen Dienst ganz oder teilweise in einem
Drittland erbringt.
5. Rechte des Auftraggebers, Pflichten des
Auftragnehmers
5.1. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen
Personen nur im Rahmen des Auftrages und der dokumentierten Weisungen des
Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel
28 Abs. 3 a) DSGVO vor (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder
eines Mitgliedstaates). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare
Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung solange
aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.
5.2. Der
Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit
den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei
der Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene
Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen.
5.3. Der Auftragnehmer unterstützt
den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur
Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis
36 DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese
Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen.
5.4. Der
Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des
Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den Auftragnehmer tätigen
Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner
gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet
haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
unterliegen. Gleiches gilt für das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG und – in
Kenntnis der Strafbarkeit – für die Wahrung von Geheimnissen der
Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die Vertraulichkeits-/
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
5.5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt
werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der
Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen
Personen.
5.6. Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO
ausübt. Eine Kontaktmöglichkeit wird auf der Webseite des Auftragnehmers
veröffentlicht.
5.7. Nach Abschluss der Erbringung der
Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers
entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern
nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines Mitgliedstaates
eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich
aus jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Macht der
Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die Löschung als
vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine
angemessene Vergütung verlangen.
5.8. Machen betroffene Person
Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend, unterstützt der
Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner
Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung
verlangen.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren,
wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl.
datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
6.2. Im Falle der
Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen personenbezogenen
Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in den Diensten gespeichert hat.
6.3. Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen
Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.
7. Maßnahmen zur
Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO
7.1. Der
Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen, um sicher zu stellen, dass die Verarbeitung gemäß
den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten
der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftragnehmer ergreift in seinem
Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
auf Dauer sicherzustellen.
7.2. Die aktuellen technischen und
organisatorischen Maßnahmen sind im Anhang 2 aufgeführt.
7.3. Der
Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der
Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung
der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO.
7.4. Der
Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die
Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an. Eine Änderung der
getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer
vorbehalten, sofern das Schutzniveau nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten
wird.
8. Nachweis und Überprüfung
8.1. Der
Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum
Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur
Verfügung und ermöglicht Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom
Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt
werden, und trägt dazu bei. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine
Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer
zu verlangen. Der Auftragnehmer stimmt der Benennung eines unabhängigen externen
Prüfers durch den Auftraggeber zu, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer
eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung stellt. Wettbewerber des
Auftraggebers oder Personen, die für Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind,
kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.
8.2. Als Nachweis der Einhaltung
der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber die
vorliegende Zertifizierung nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat
stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung.
8.3. Das
Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem
Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages
zu überprüfen. Der Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten wird durch die
Zertifizierung nach vorstehendem Absatz erbracht. Sofern der Auftraggeber auf
Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass
diese Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle
im Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung der
Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er
Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten
ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer
angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt werden.
8.4. Für Informationen und
Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung
verlangen. Der Aufwand für den Auftragnehmer durch eine Inspektion ist
grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
8.5. Sollte eine
Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige staatliche oder kirchliche
Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gelten die
vorstehenden Regeln entsprechend. Eine Unterzeichnung einer
Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese
Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit
unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
9. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
9.1.
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere
Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung
einzusetzen.
9.2. Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind
im Anhang 1 aufgeführt. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz
einverstanden.
9.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er
eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer
Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige
Änderungen Einspruch erheben.
9.4. Der Einspruch gegen die beabsichtigte
Änderung kann nur aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb
einer angemessenen Frist nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber
dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer
nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder -
sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den
Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des
Einspruchs einstellen.
9.5. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere
Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine
datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren
Auftragsverarbeiter zu übertragen.
9.6. Als weitere Auftragsverarbeiter im
Sinne dieser Regelung sind nur solche Subunternehmer zu verstehen, die
Dienstleistungen erbringen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der
Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören solche Nebenleistungen, die sich
auf Telekommunikationsleistungen, Druck-/Post-/Transportdienstleistungen,
Wartung und Pflege, Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie
sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit,
Integrität und Belastbarkeit der personenbezogenen Daten, Netze, Dienste,
Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger IT-Systeme, beziehen. Der Auftragnehmer
ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der
Datensicherheit in Bezug auf die Daten des Auftraggebers auch bei solchen
Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen
sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
10. Haftung und
Schadensersatz
10.1. Im Fall der Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO
verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur
Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
10.2. Die zwischen
den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte
Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche
Dritter nach Art 82 DSGVO, außer soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
11. Vertragslaufzeit, Sonstiges
11.1. Die
Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des
letzten Vertrages unter der o.g. Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung
noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser
Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.
11.2. STRATO
kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist
ändern. Es gilt Ziffer 1.4 AGB.
11.3. Ergänzend gelten die AGB des
Auftragnehmers, abrufbar unter
https://www.strato.de/agb/. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen
dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages
vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.
11.4. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist Berlin. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen
Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland.
11.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim
Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder
Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter
gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber
zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang
Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das
Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher «
im Sinne der DSGVO liegen.
Anhang 1 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Genehmigte
Subunternehmer / weitere Auftragsverarbeiter
Stand 20180321
Subunternehmer |
Land |
Adresse |
Kurzbeschreibung der Leistung |
Content Management AG |
Deutschland |
Im Medienpark 6, 50670 Köln |
Entwicklung, Wartung und Pflege des Hompagebaukastens |
ePages GmbH |
Deutschland |
Pilatuspool 2, 20355 Hamburg |
Entwicklung, Wartung und Pflege der Webshops |
Open-Xchange GmbH |
Deutschland |
Martinstraße 41, 57462 Olpe |
Entwicklung, Wartung und Pflege des Communicators |
1&1 Internet SE |
Deutschland |
Elgendorfer Straße 7, 56410 Montabaur |
Entwicklung und Betrieb der STRATO Online Buchhaltung |
Seven IT GmbH |
Deutschland |
SevenIT, Hauptstraße 40, 77652 Offenburg |
Betrieb und Support der STRATO Online Buchhaltung |
Anhang 2 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Technische und
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art 32 DSGVO
Version 1.0
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Zutrittskontrolle
Unbefugten ist der Zutritt zu Räumen zu
verwehren, in denen Datenverarbeitungsanlagen untergebracht sind.
Festlegung von Sicherheitsbereichen
• Realisierung eines wirksamen
Zutrittsschutzes
• Protokollierung des Zutritts
• Festlegung
Zutrittsberechtigter Personen
• Verwaltung von personengebundenen
Zutrittsberechtigungen
• Begleitung von Fremdpersonal
• Überwachung der
Räume
1.2 Zugangskontrolle
Es ist zu verhindern, dass
Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden.
• Festlegung
des Schutzbedarfs
• Zugangsschutz
• Umsetzung sicherer Zugangsverfahren,
starke Authentisierung
• Umsetzung einfacher Authentisierung per Username
Passwort
• Protokollierung des Zugangs
• Monitoring bei kritischen
IT-Systemen
• Gesicherte (verschlüsselte) Übertragung von
Authentisierungsgeheimnissen
• Sperrung bei Fehlversuchen/Inaktivität und
Prozess zur Rücksetzung gesperrter Zugangskennungen
• Verbot Speicherfunktion
für Passwörter und/oder Formulareingaben (Server/Clients)
• Festlegung
befugter Personen
• Verwaltung und Dokumentation von personengebundenen
Authentifizierungsmedien und Zugangsberechtigungen
• Automatische
Zugangssperre und Manuelle Zugangssperre
1.3 Zugriffskontrolle
Es kann nur auf die Daten zugegriffen, für die eine Zugriffsberechtigung
besteht. Daten können bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung
nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.
•
Erstellen eines Berechtigungskonzepts
• Umsetzung von Zugriffsbeschränkungen
• Vergabe minimaler Berechtigungen
• Verwaltung und Dokumentation von
personengebundenen Zugriffsberechtigungen
• Vermeidung der Konzentration von
Funktionen
1.4 Verwendungszweckkontrolle
Es ist zu
gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt
verarbeitet werden können.
• Datensparsamkeit im Umgang mit
personenbezogenen Daten
• Getrennte Verarbeitung verschiedener Datensätze
• Regelmäßige Verwendungszweckkontrolle und Löschung
• Trennung von Test- und
Entwicklungsumgebung
1.5 datenschutzfreundliche Voreinstellungen
• Sofern Daten zur Erreichung des Verwendungszwecks nicht erforderlich sind,
werden die technischen Voreinstellungen so festgelegt, dass Daten nur durch eine
Aktion der Betroffenen Person erhoben, verarbeitet, weitergegeben oder
veröffentlicht werden.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b
DSGVO)
2.1 Weitergabekontrolle
Ziel der
Weitergabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei
der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer
Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder
entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an
welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur
Datenübertragung vorgesehen ist.
• Festlegung empfangs-
/weitergabeberechtigter Instanzen/Personen
• Prüfung der Rechtmäßigkeit der
Übermittlung ins Ausland
• Protokollierung von Übermittlungen gemäß
Protokollierungskonzept
• Sichere Datenübertragung zwischen Server und Client
• Sicherung der Übertragung im Backend
• Sichere Übertragung zu externen
Systemen
• Risikominimierung durch Netzseparierung
• Implementation von
Sicherheitsgateways an den Netzübergabepunkten
• Härtung der Backendsysteme
• Beschreibung der Schnittstellen
• Umsetzung einer
Maschine-Maschine-Authentisierung
• Sichere Ablage von Daten, inkl. Backups
• Gesicherte Speicherung auf mobilen Datenträgern
• Einführung eines
Prozesses zur Datenträgerverwaltungen
• Prozess zur Sammlung und Entsorgung
• Datenschutzgerechter Lösch- und Zerstörungsverfahren
• Führung von
Löschprotokollen
2.2 Eingabekontrolle
Zweck der
Eingabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und
festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in
Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
• Protokollierung der Eingaben
• Dokumentation der Eingabeberechtigungen
3. Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Desaster Recovery
3.1
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
•
Brandschutz
• Redundanz der Primärtechnik
• Redundanz der Stromversorgung
• Redundanz der Kommunikationsverbindungen
• Monitoring
• Resourcenplanung
und Bereitstellung
• Abwehr von systembelastendem Missbrauch
•
Datensicherungskonzepte und Umsetzung
• Regelmäßige Prüfung der
Notfalleinrichtungen
3.2 Desaster Recovery – Rasche Wiederherstellung
nach Zwischenfall Zwischenfall (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)
•
Notfallplan
• Datensicherungskonzepte und Umsetzung
4.
Datenschutzorganisation
• Festlegung von Verantwortlichkeiten
•
Umsetzung und Kontrolle geeigneter Prozesse
• Melde- und Freigabeprozess
•
Umsetzung von Schulungsmaßnahmen
• Verpflichtung auf Vertraulichkeit
•
Regelungen zur internen Aufgabenverteilung
• Beachtung von Funktionstrennung
und –zuordnung
• Einführung einer geeigneten Vertreterregelung
5. Auftragskontrolle
Ziel der Auftragskontrolle ist es,
zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet
werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden
können.
• Auswahl weiterer Auftragnehmer nach geeigneten Garantien
•
Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit weiteren
Auftragnehmern
• Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit
STRATO
6. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und
Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
•
Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001
• Prozess zur Evaluation der
Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
• Prozess
Sicherheitsvorfall-Management
• Durchführung von technischen Überprüfungen